Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 – überwiegendes Inkrafttreten mit 01.01.2017

Am 30.07.2015 wurde das Bundesgesetz zur Änderung des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs u.a. (Erbrechts-Änderungsgesetz 2015) im Bundesgesetzblatt I Nr. 87/2015 veröffentlicht. Dadurch kommt es unter anderem zu Änderungen im Pflichtteilsrecht und bei den Testamentsformen sowie zur Berücksichtigung von Lebensgemeinschaften im Erbrecht. Der überwiegende Teil dieser Änderungen tritt mit 01.01.2017 in Kraft.

Dr. Stefan Lahnsteiner bietet eine umfassende Beratung zu erbrechtlichen Themen, um bestmögliche Lösungen zu erarbeiten. Im Zuge dessen steht er für die Errichtung von Testamenten, letztwilligen Verfügungen, Patientenverfügungen, Obsorgevollmachten und Übergabsverträgen zur Verfügung.