Am 30.07.2015 wurde das Bundesgesetz zur Änderung des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs u.a. (Erbrechts-Änderungsgesetz 2015) im Bundesgesetzblatt I Nr. 87/2015 veröffentlicht. Dadurch kommt es unter anderem zu Änderungen im Pflichtteilsrecht und bei den Testamentsformen sowie zur Berücksichtigung von Lebensgemeinschaften im Erbrecht. Der überwiegende Teil dieser Änderungen tritt mit 01.01.2017 in Kraft.

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