Aktuelle Entscheidung zur Heilung eines Formmangels in einem Gesellschaftsvertrag

Nach einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (6 Ob 207/15g) ist die Formunwirksamkeit eines Gesellschaftsvertrags zwar ein Eintragungshindernis, sie wird aber durch die (irrtümliche) Eintragung geheilt. Der Rechtsverkehr wäre entscheidend gestört, wenn auch Jahre nach der Eintragung der Gesellschaft die Wirksamkeit des Gesellschaftsvertrags mit Erfolg geltend gemacht werden könnte, weil die Beurkundungen unrichtig waren.

Nähere Infos unter: http://www.ris.bka.gv.at