Schwerpunkte
Schadensersatz- und Gewährleistungsrecht
Dr. Stefan Lahnsteiner unterstützt sowohl bei der außergerichtlichen, als auch gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen (Schmerzengeld, Verdienstentgang, etc.), etwa aufgrund von Verkehrs- oder Freizeitunfällen oder bei Komplikationen nach nicht fachgemäßen medizinischen Behandlungen.
Gemäß § 922 ABGB leistet jemand, der einen anderen eine Sache gegen Entgelt überlässt, Gewähr dafür, dass sie dem Vertrag entspricht. Fragen zur Gewährleistung sind immer wieder Themen bei Gerichtsstreitigkeiten.
Eine umfassende Beratung und die entsprechende Gestaltung von Verträgen bzw. AGB können solche Streitigkeiten vermeiden. Dr. Stefan Lahnsteiner übernimmt auch die Vertretung vor Gericht zur Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen.