• Kanzlei
  • Dr. Stefan Lahnsteiner
  • Vertragsverfasser
  • Schwerpunkte
    • Arbeitsrecht
    • Vertretung von Unternehmen und Gemeinden
    • Ehe-, Familien-, Erbrecht
    • Schadenersatzrecht
    • Versicherungsvertragsrecht
    • Vertragserrichtung
  • Aktuelles
  • Kontakt
  • Menü Menü
  • Link zu Skype
  • Link zu Mail

Entgeltfortzahlungsanspruch bei Dienstverhinderung aufgrund von Verkehrsstörungen?

Allgemein

Ein Arbeitnehmer behält den Anspruch auf Entgelt, wenn er durch wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Leistung seiner Dienste verhindert wird. Wenn somit derartige Hinderungsgründe vorliegen, die dazu führen, dass ein Arbeitnehmer nicht oder nicht pünktlich den Dienst antreten kann, liegt ein Dienstverhinderungsgrund vor, bei dem eine Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers besteht.

Zu solchen Hinderungsgründen zählen auch Verkehrsstörungen, die zum Beispiel durch Naturereignisse wie starken Schneefall verursacht werden. Da die Dienstverhinderung des Arbeitnehmers „ohne sein Verschulden“ erfolgen muss, muss geprüft werden, ob ihm eine andere Wegstrecke zumutbar und ob die Verkehrsstörung für ihn vorhersehbar war. Für den Entgeltfortzahlungsanspruch ist es erforderlich, dass der Arbeitnehmer den Weg zur Arbeit nicht in zumutbarer Art und Weise anders zurücklegen kann. Ein Arbeitnehmer hat daher alles Zumutbare zu unternehmen, um zur Arbeit zu kommen.

Eintrag teilen
  • Auf WhatsApp teilen
https://www.anwalt-lahnsteiner.at/wp-content/uploads/2021/12/Dr.-Stefan-Lahnsteiner_inv.svg 0 0 Stefan Lahnsteiner https://www.anwalt-lahnsteiner.at/wp-content/uploads/2021/12/Dr.-Stefan-Lahnsteiner_inv.svg Stefan Lahnsteiner2019-03-08 08:39:122019-03-08 08:39:12Entgeltfortzahlungsanspruch bei Dienstverhinderung aufgrund von Verkehrsstörungen?

Neueste Beiträge

  • Neue Mindestmietvertragsdauer für Unternehmer
  • Sprechstelle Bad Ischl
  • Neue Kanzleimitarbeiter:innen
  • Urlaubsersatzleistung bei unberechtigtem Austritt und fristwidriger Arbeitnehmerkündigung
  • Dr. Stefan Lahnsteiner an Verfahren zu insolvenzrechtlicher Grundsatzentscheidung beteiligt

Navigation

  • Kanzlei
  • Dr. Stefan Lahnsteiner
  • Vertragsverfasser
  • Schwerpunkte
    • Arbeitsrecht
    • Vertretung von Unternehmen und Gemeinden
    • Ehe-, Familien-, Erbrecht
    • Schadenersatzrecht
    • Versicherungsvertragsrecht
    • Vertragserrichtung
  • Aktuelles
  • Kontakt

Kanzlei Ebensee

Dr. Stefan Lahnsteiner
Schulgasse 3
4802 Ebensee

+43 6133 5354-14
kanzlei@anwalt-lahnsteiner.at

Sprechstelle Bad Ischl

Dr. Stefan Lahnsteiner
Pfarrgasse 5/II
4820 Bad Ischl

+43 6133 5354-14
kanzlei@anwalt-lahnsteiner.at

Öffnungszeiten Kanzlei

Mo.- Do.
8.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 17.00 Uhr
Fr.
08.00 – 12.00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung

© Dr. Stefan Lahnsteiner
  • Datenschutz
  • Impressum
Link to: Seminarreihe „DigiHealth“, FH Oberösterreich Link to: Seminarreihe „DigiHealth“, FH Oberösterreich Seminarreihe „DigiHealth“, FH Oberösterreich Link to: Weiterbildungstag des Instituts für Versicherungswirtschaft Link to: Weiterbildungstag des Instituts für Versicherungswirtschaft Weiterbildungstag des Instituts für Versicherungswirtschaft
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

Diese Website benutzt Cookies. Bitte sehen Sie sich die Einstellungen an und akzeptieren Sie diese.

Alle Cookies akzeptierenCookie Einstellungen ansehenKeine Cookies akzeptieren

Cookie und Datenschutz Einstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Möglicherweise fordern wir das Setzen von Cookies auf Ihrem Gerät an. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wann Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, um Ihre Benutzererfahrung zu verbessern und um Ihre Beziehung zu unserer Website anzupassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Rubriken, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Ihre Erfahrung auf unseren Websites und den von uns angebotenen Diensten beeinträchtigen kann.

Notwendige Webseiten Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen über unsere Website verfügbare Dienste bereitzustellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen.

Da diese Cookies für die Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, können Sie sie nicht ablehnen, ohne die Funktionsweise unserer Website zu beeinträchtigen. Sie können diese blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Website erzwingen.

Google Maps

Wir nutzen Google Maps. Da dieser Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammelt, können Sie diese hier sperren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Map Einstellungen:

Google Recaptcha

Wir nutzen Google Recaptcha um Spamversendung über unser Kontaktformular zu minimieren. Da dieser Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammelt, können Sie diese hier sperren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Datenschutz

Ausführliche Informationen zu unseren Cookies und Datenschutzeinstellungen finden Sie auf unserer Datenschutzrichtlinie.

Datenschutz
Alle Cookies akzeptierenBenachrichtigung verstecken
Öffnen Sie die Nachrichtenleiste Öffnen Sie die Nachrichtenleiste Öffnen Sie die Nachrichtenleiste